Notstromversorgung NSV 124
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NSV 124
In den Normen EN 81-1 bzw. 81-2, Absatz 8.1.14, wird die Bereitstellung eines akkugepufferten Notlichts mit einer Kapazität von mindestens 1 W für eine Stunde vorgeschrieben.
Die NSV 124 erfüllt diese Forderungen und bietet Ihnen darüber hinaus weitere nützliche Produktmerkmale.
- Akkugepufferte Notstromversorgung für das Kabinennotlicht mit einer Spannung von 12V oder 24V
- Integrierte Lade-/Überwachungsschaltung für den Bleigel-Akku
- Temperaturkompensierte Ladespannung im Bereich 0 bis +50 °C
- Permanenter Akkutest sowie zyklischer Funktionstest unter Realbedingungen, d.h. unter Verwendung des Notlichts
- Regelmäßige Überwachung des Kabinennotlichts auf Funktion
- Zweifarbige Leuchtdiode für die Anzeige von Betriebs- und Störungszuständen
- Potenzialfreie Relais-Ausgänge für optionale Störungsmeldungen über einen Telegärtner Störungsmelder NSM oder Notruftelefon NRT3ENT
- Potenzialfreier Notrufkontakt für alle Telegärtner-Notrufgeräte
- Ansteuerung der Schachthupe, ebenfalls akkugepuffertArt. Nummer: 60 1465
(Notstromversorgung für das Kabinennotlicht mit einer Spannung von 12V)
Art. Nummer: 60 1475
(Notstromversorgung für das Kabinennotlicht mit einer Spannung von 24V)
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